img 3372bk

Bürgerinnen und Bürgern, die Streuobstwiesen bewirtschaften, bietet die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe einen kostenfreien Häckselservice für den Obstbaumschnitt an. Das Angebot dient dem Erhalt der geschützten Biotope. Das Schnittgut kann von Mitte Februar an bis zum 11. März 2024 am Rand der geschotterten oder asphaltierten Hauptwege mit den Schnittstellen zum Weg hin gestapelt werden.

Im Kirdorfer Feld:

Usinger Weg, Unterer Rotlaufweg, Oberer Rotlaufweg, Obere Neuestücke, Hämmerswiesen, Landwehr, Heidweg, dem asphaltierten Weg vom Weißkreuzweg bis in die Neuen Stücke

Ablageorte bitte in direkter Abstimmung mit der Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld (IKF). Ansprechpartner vor Ort ist Michael Korwisi, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

In Ober-Erlenbach:

Ablage von Obst-Gehölzschnittgut auf den städtischen Flurstücken (Markierung vor Ort), rechts vom Schmalen Weg, auf einer Länge von ca. 50 Metern entlang des befestigten Weges, Ansprechpartner vor Ort ist Simon Heß, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Das Schnittgut wird dann ab dem 12. März 2024 vor Ort gehäckselt bzw. abtransportiert. Streuobstwiesenbesitzer in anderen Stadtgebieten können ebenfalls ihr Obstbaum-Schnittgut nach Kirdorf oder Ober-Erlenbach bringen.

Für allgemeine Rückfragen steht der Bereich Grünflächen der Bad Homburger Stadtverwaltung bis Freitag, 1. März 2024, unter 06172 100-6732 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung.

Die Stadt bittet darum, dass nur Gehölzschnitt von Obstbäumen abgelegt wird.

 

- Bekanntmachung der Stadt Bad Homburg vom 5.1.2024