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Hotline

 Äppel-Hotline der IKF

 

...beim Apfellesen helfen, Bäume zum Ernten anbieten, Äpfel anliefern, Treffpunkt zum Helfen ausmachen...

 

0176 - 27 85 98 95

Mo.-Fr. 17-20 Uhr, Sa. 9-20 Uhr

 

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Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld e.V. (IKF)
Fred Biedenkapp
Usinger Weg 102
61350 Bad Homburg
 
 
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Das Kirdorfer Feld ist eine Jahrhunderte alte Kulturlandschaft im Norden Bad Homburgs im Stadtteil Kirdorf.

Auf einer Fläche von rund 160 Hektar wechseln sich artenreiche Streuobstwiesen, extensiv genutze Feucht-und Trockenwiesen und einige kleinere noch landwirtschaftlich genutzte Flächen ab. Ungefähr 3500 Flurstücke im Gebiet weisen auf die kleinteilige Parzellierung und die große Zahl an Grundstücksbesitzern hin.
Mit dem Verschwinden der Klein- und Nutztierhaltungab den 60er Jahren ging auch die Bedeutung der Obstwiesen zurück. Immer mehr Grundstücke verwilderten, weil sie nicht mehr gepflegt wurden.
Seit Ende der neunziger Jahre hat ein Umdenken begonnen: Das Kirdorfer Feld ist heute als ganzes FFH-Gebiet sowie in Teilen Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Die Stadt Bad Homburg, größter Grundeigentümer im Kirdorfer Feld, hat zum Schutz dieses Bereiches einen Landschaftplan verabschiedet und im Jahr 2004 mit der Kartierung ihrer Grundstücke und der Dokumentierung des dortigen Baumbestandes begonnen. Seit Herbst 2005 führt die Stadt umfangreiche Pflege- und Pflanzmaßnahmen auf ihren Grundstücken durch.
Ebenfalls im Herbst 2005 hat sich auf Initiative der beiden Kirdorfer Grundstückseigentümer Harald Kämpfer und Michael Korwisi eine Gruppe weiterer Interessierter getroffen, die sich auf privater Ebene für das Kirdorfer Feld einsetzen wollen. Aus dieser Gruppe heraus hat sich Ende Januar 2006 der Verein "Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld" (IKF) konstituiert. Wir laden Sie herzlich ein, sich auf diesen Seiten umzuschauen und sich über unsere Ziele und Vorstellungen zu informieren.
Wenn sie Fragen zum Kirdorfer Feld haben, wenn Sie einen Pächter für Ihr Grundstück suchen oder eine preiswerte Gartenfirma, die die Pflege Ihres Grundstücks übernimmt, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen oder vielleicht sogar verschenken wollen, wenden Sie sich hier an uns. Wir beraten sie gerne.

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Wer ist die Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld ?

Im Herbst 2005 hat sich auf Initiative einiger Kirdorfer Grundstückseigentümer um Harald Kämpfer und Michael Korwisi eine Gruppe von am Kirdorfer Feld Interessierter getroffen, die sich auf privater Ebene für das Kirdorfer Feld einsetzen wollten. Aus dieser Gruppe heraus konstituierte sich Ende Januar 2006 der Verein "Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld e.V.“ kurz IKF.

Die IKF ist ein Zusammenschluss von Grundstückseigentümern, Pächtern und interessierten Einzelpersonen, denen das Kirdorfer Feld am Herzen liegt. Die IKF ist vom Finanzamt Bad Homburg unter der Steuernummer 03 250 7638 3 – K07 als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Bad Homburg unter der Geschäftsnummer VR 1840 ins Vereinsregister eingetragen. Spenden an die IKF sind somit steuerlich absetzbar.

Die Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld will der Verbuschung. Versteppung, Überalterung der Obstbaumbestände sowie der Zerstörung des Kirdorfer Feldes, einer der größten Streuobstgebiete im Vordertaunus, entgegentreten und den Erhalt dieser Jahrhunderte alten Kulturlandschaft im Norden Bad Homburgs sichern. Dies geschieht mittels Durchführung gemeinsamer Baumschnittmaßnahmen und Pflege der Grundstücke, Planung und Durchführung von Neupflanzungen, Bemühen um die Sortenkunde (Pomologie), Sammlung und Erhaltung alter Obstsorten, Unterstützung des Obstbaus, insbesondere des landschaftsprägenden Streuobstes und gemeinsamer Nutzung von praktischen landwirtschaftlichen Geräten.

Die IKF will als Ansprechpartner gegenüber den Naturschutzverbänden, der Stadt und anderen Behörden fungieren, naturschutz- und umweltpädagogische Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten, in Kirdorf eine Kelterei betreiben, um das Obst besser und ortsnah zu verwerten und um damit einen Anreiz zur Pflege und Unterhaltung der Obstwiesen zu bieten.

Die IKF setzt sich für die Erhaltung und Fortentwicklung der Streuobstwiesen sowie der gesamten Kulturlandschaft des Kirdorfer Feldes auf den Grundlagen der Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung Osttaunus und der Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Kirdorfer Feld bei Bad Homburg“ ein. In dieses Bemühen sollen auch andere Akteure wie Homburger Vereine, Unternehmen und die kommunale Politik eingebunden werden.

Die IKF arbeitet mit ihren über 300 Mitgliedern nicht für eine wie auch immer geartete individuelle Freizeitgartennutzung der Grundstücke im Kirdorfer Feld, sondern für den Arten- und Naturschutz auf der gesamten ca. 160 Hektar großen Fläche des KirdorferFeldes zum Wohle aller.

Photogalerie der Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld e.V.

Die hier dargestellen Bilder stammen aus unterschiedlichen Quellen und sind oft auf öffentlichen Veranstaltungen entstanden. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos und Videos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KUG).
Bei unseren Bildern steht natürlich die Darstellung der jeweiligen Veranstaltung im Mittelpunkt. Trotzdem ist es meist der Fall, dass einzelne Personen deutlich erkennbar sind. Wer auf einem solchen Bild dargestellt ist und mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, kann sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden; das Bild wird dann umgehend entfernt.

 

Hinweis: Die Photogalerie wird seit 2020 nicht mehr aktualisiert, weil die Preise für Online-Bildersammlungen stark gestiegen sind. Wir suchen nach einer preisgünstigen Lösung und werden dann natürlich auch die Bilder seit 2020 nachträglich veröffentlichen.


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Die dargestellten Bilder sind, um die Ladezeiten = Wartezeiten nicht zu lange werden zu lassen, meist verkleinert bzw. in ihrer Auflösung verringert. Wenn für besondere Zwecke die Bilder in hoher Qualität benötigt werden, so können die Bilder (oft) auch in Originalauflösung bereitgestellt werden. Hierzu ist die Angabe des Verwendungszweckes notwendig.

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